Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme verhindern bei einem Unfall schwere Verletzungen und können Leben retten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich alle Insassen eines Fahrzeuges anschnallen und auch Kinder richtig gesichert werden.
– Ein Aufprall mit 50 km/h entspricht einem Sturz aus zehn Metern Höhe
Das Verwenden von Sicherheitsgurten und die richtige Kindersicherung stehen immer wieder im Mittelpunkt von diversen Verkehrssicherheitskampagnen, mit denen versucht wird, die großen Vorteile von Gurt und Rückhaltesystemen bewusst zu machen.
Auch die Tiroler Polizei richtet im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die Kindersicherung. In jedem Jahr werden auch mehrere landesweite Schwerpunktaktionen durchgeführt.
Im abgelaufenen Jahr mussten im Bundesland Tirol
12.544 Fahrzeuginsassen wegen Missachtung der Gurtpflicht und
521 Lenker wegen Missachtung der Pflicht zur Kindersicherung beanstandet werden.
Im heurigen Jahr wurden bisher zwei landesweite Schwerpunkte, der erste im Jänner und der zweite am vergangenen Mittwoch durchgeführt. Bei diesen beiden Einsätzen, an denen Streifen der Landesverkehrsabteilung und aller Tiroler Bezirke mitgewirkt haben, wurde
838 x die Missachtung der Gurtpflicht und
16 x die Missachtung der Kindersicherung bemängelt.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurde festgestellt, dass die Verwendung des Sicherheitsgurtes auf Autobahnen und Freilandstraßen zu einem sehr hohen Prozentsatz gewährleistet ist, hingegen die Anschnallpflicht innerhalb von Ortsgebieten immer wieder vernachlässigt wird. Die meist nur kurzen Fahrtstrecken und die niedrigeren Geschwindigkeiten „verleiten“ die Fahrzeuginsassen dazu, auf den Sicherheitsgurt zu verzichten. Dabei wird außer Acht gelassen, dass beispielsweise ein Airbag nur dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn der Fahrer oder Beifahrer auch angegurtet ist, und unterschätzt, dass selbst bei einem Anprall mit 50 km/h schwerste Verletzungen die Folge sein können.
Auch bei den Mitfahrern auf der Rücksitzbank wird leider viel zu oft auf den Sicherheitsgurt verzichtet (die Anschnallquote liegt dort nur bei ca. 70%). Nicht gesicherte Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzbänken können aber im Falle eines Unfalles den angegurteten Fahrer oder Beifahrer schwerstens verletzen!
Strafbarkeit:
Das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes wird vor Ort durch die Polizei mit € 35,- bestraft. Werden Kinder nicht gesichert, muss jedenfalls Anzeige an die Behörde erstattet werden. Neben der Verwaltungsstrafe ist damit auch eine Vormerkung im Führerscheinregister verbunden. Aber: Nicht wegen der drohenden Strafe oder der Vormerkung sollte der Sicherheitsgurt getragen werden, sondern zur eigenen Sicherheit, zum eigenen Schutz und zum Schutz der mitgeführten Kinder!