Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat wegen des Bahnunglücks am 09.02.2016 im Gemeindegebiet von Bad Aibling Anklage bei dem Landgericht Traunstein gegen den verantwortlichen Fahrdienstleiter erhoben. Ihm wird fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 89 Fällen zur Last gelegt.
Am frühen Morgen des Faschingsdienstags 2016 kam es auf der eingleisigen Bahnstrecke zwischen Kolbermoor und Heufeld zu einer Kollision zweier Personenzüge. Dabei kamen zwölf Menschen zu Tode, 89 weitere wurden, teilweise schwer, verletzt.
Nunmehr sind die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Rosenheim zu den Unfallursachen abgeschlossen. Die Überprüfung der bahntechnischen Anlagen an der Unfallstrecke und im Stellwerk einschließlich der Funktechnik durch mehrere technische Sachverständige ergab keine Anhaltspunkte für technische Mängel als Unfallursache.
Es besteht der Verdacht, dass der Fahrdienstleiter entgegen einem bestehenden Verbot im Dienst bis unmittelbar vor der Kollision der Züge durch die Nutzung eines Online-Computerspiels abgelenkt war und daher hinsichtlich des Kreuzungsverkehrs der beiden Züge aus Unachtsamkeit von falschen Annahmen ausging. Nachdem er seinen Fehler bei der Regelung des Begegnungsverkehrs erkannt hatte, soll er durch Sondersignale die Gleise freigegeben haben, ohne sich zu vergewissern, dass sie tatsächlich frei waren. Technische Schutzvorrichtungen setzte der Fahrdienstleiter dadurch außer Funktion. In Folge dessen fuhren die Züge auf der eingleisigen Strecke aufeinander zu. Der Versuch des Fahrdienstleiters über Funk einen Notruf an die Zugführer abzusetzen misslang, da er bei der Nutzung des Funkgeräts einen Bedienungsfehler beging, der bewirkte, dass die Zugführer nicht mehr rechtzeitig gewarnt werden konnten.
Der angeschuldigte Fahrdienstleiter befindet sich weiter in Untersuchungshaft.
Alle Berichte im Zusammenhang mit diesem Unglück lesen Sie HIER!