Eine Pressemitteilung der WK Tirol – Pyrotechnik-Handel
Wie im Vorjahr könnte es in vielen Tiroler Bezirken wieder Verordnungen geben, die die Gefahr von Waldbränden durch Silvesterfeuerwerke eindämmen sollen.
Wenn alle Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, spricht aber nichts gegen ein privates Feuerwerk.
Hintergrund sind die trockenen Witterungsverhältnisse in Tirol. Laut Prognose des ZAMG wird es bis nach Weihnachten nur wenige Niederschläge geben, sodass sich die Bezirkshauptmannschaft Lienz bereits für diese Maßnahme entschieden hat – in den Bezirken Schwaz, Kufstein, Imst Reutte und Landeck stehen ähnliche Verordnungen im Raum.
Ein generelles, flächendeckendes Verbot von privaten Feuerwerken kann daraus nicht abgeleitet werden. „Tatsache ist, dass sich die Verordnungen lediglich auf Waldgebiete und deren Gefährdungsbereiche beziehen. Auf Flächen, die weder im Ortsgebiet, noch im Wald oder in einem gefährdeten Bereich liegen, können selbstverständlich auch private Feuerwerke abgeschossen werden. Auch gibt es einige Gemeinden in Tirol, die private Feuerwerke innerhalb des Ortsgebietes ausdrücklich erlauben“, stellt Christoph Riedl, Berufsgruppensprecher des Pyrotechnik-Handels in der Wirtschaftskammer Tirol, klar.
Bewusstseinsbildung statt Verboten
Bezüglich der aktuellen Situation meint Riedl: „Es ist eine Sache des Hausverstandes, in Gebieten und Bereichen, wo erhebliche Brandgefahr besteht, kein Feuerwerk zu machen. Derartige Verordnungen sollten also gar nicht notwendig sein. Statt Verboten braucht es vielmehr eine Bewusstseinsbildung, was bestimmte Sicherheitsaspekte und Regeln für ein sicheres Feuerwerk anbelangt.“ Der Experte verweist in diesem Zusammenhang auf eine Broschüre des Tiroler Pyrotechnik-Fachhandels, in der Informationen rund um das perfekte, private Feuerwerk − vom Kauf bis zur Zündung − zu finden sind. Die Broschüre kann ebenso wie eine Liste aller Tiroler Pyrotechnik-Fachhändler im Internet unter WKO.at/tirol/pyrotechnikhandel heruntergeladen werden.
Grundsätzlich spricht also nichts gegen das private Silvesterfeuerwerk, wenn alle Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. In Richtung der Tirolerinnen und Tirolern, die bereits Feuerwerksartikel gekauft haben, in Anbetracht der Situation aber auf das Silvesterfeuerwerk verzichten wollen, meint Riedl: „Die gekauften Artikel können leider nicht zurückgegeben werden, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Allerdings kommt der nächste Anlass für ein schönes Feuerwerk bestimmt.“