Im Mai 2019 stieß ein 63-jähriger Deutscher im Internet auf eine Tradingplattform die Veranlagungen auf den Marshallinseln anbot und überwies in der Folge in mehreren Tranchen einen fünfstelligen Eurobetrag zur Veranlagung auf ein Konto in Großbritannien.
Nachdem die Betreiber der Plattform einen weiteren fünfstelligen Eurobetrag für die Versicherung der Einlage und der Gewinne forderten, der Mann diesen Betrag jedoch nicht mehr zahlen konnte, waren die Betreiber der Tradingplattform nicht mehr erreichbar.