Eine 56-jährige Syrerin ist verdächtig sich im Zeitraum von Oktober 2018 bis November 2019, während sie im aufrechten Bezug von Leistungen aus der Mindestsicherung stand, überwiegend in Syrien aufgehalten zu haben. Obwohl die Frau verpflichtet gewesen wäre, jeden Auslandsaufenthalt unverzüglich der zuständigen Behörde bekannt zu geben, meldete die 56-Jährige diese Auslandsaufenthalte nicht. Durch diese Täuschung erschlich sich die Frau Leistungen aus der Mindestsicherung von mehr als € 8.000,–.