Der persönliche Kontakt mit anderen Menschen soll möglichst vermieden werden. Daher müssen ab Montag Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, geschlossen bleiben. Welche Geschäfte dies betrifft und welche dennoch offen sind, erfahren Sie hier.
Handel:
Baustoffhandel:
• Nur offen für den Verkauf von Tierfutter
• Rest darf nicht verkauft werden
Belieferung von Baustellen durch den Baustoffhandel:
• Zulässig
Direktvertrieb Verkaufspartys:
• Nicht erlaubt
Einkaufszentren mit allen Branchen:
• Nur offen für den Verkauf von Lebensmitteln, Futtermitteln, Drogerieartikel, Apotheken, Medizinprodukten und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation, Textilreinigung, Aufsperrdienste, etc.
• Geschlossen: alle anderen Branchen
• Gastronomie:
am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc)
• Zulässig: Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie
• Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden
E-Zigarettenhändler:
• Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken
Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung:
• Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte
Kleine Süßwarengeschäfte:
• Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Lieferservice von Lebensmittelhandel
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie-Artikel als auch andere Produkte wie Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen:
• Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel
• Rest darf nicht verkauft werden
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Onlinehandel:
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Postpartner:
• Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen)
Postabholstationen / kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten:
• Nur offen hinsichtlich Postdienstleistungen
• Geschlossen: Rest
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
• Offen
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen, da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkt
Gewerbe:
Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe:
• Offen, da Produktionsbereich
Baustellen:
• Offen, da Produktionsbereich (unabhängig ob bewohnte Baustelle oder nicht bewohnte)
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden auf Baustellen erlassen wird!
Bewachungsgewerbe:
• Offen, da Ausnahme Sicherstellung von Leben und Gesundheit sowie kritische Infrastruktur
Fußpflege für Diabetiker:
• Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.:
• Offen: Werkstätte, Montagen zulässig
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte
Heilmassage:
• Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Installateure (Gas, Wasser Wärme):
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler:
• Offen – bezüglich KFZ-Werkstätte
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext – sodass auch Betretungsverbot für Kunden in gesamten Betriebsgelände samt Werkstätten erlassen wird!
• Geschlossen: Verkaufslokal als Autohändler
Kosmetiksalons, Friseure, Fußpflege zu kosmetischen Zwecken:
• Geschlossen
Lebens- und Sozialberater:
• Zulässig: Beratung online und telefonisch, Krisenintervention
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal, ausgenommen: Krisenintervention
Massagesalons:
• Geschlossen
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• Gastro: am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• Gastro: ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Montagen:
• Zulässig, da Produktionsbereich
Rauchfangkehrer:
• Offen, da Ausnahme Notfall-Dienstleistung (Brandschutz)
Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Stördienste aller Art:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Textilreiniger:
• Offen, da Ausnahme Reinigung/Hygiene
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte
Verkaufsgeschäfte von Alarmanlagentechnikern, Elektrotechnikern:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren:
• Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker:
• Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen und Sicherung von Leben und Gesundheit
Dienstleistungen:
Abfallentsorgungsbetrieb
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Geschäftslokal EDV-Dienstleister:
• Offen, wenn Wartung der kritischen Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen oder Telekommunikation
Müllabfuhr:
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Unternehmensberater:
• Zulässig: Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Versicherungsmakler mit Kundenverkehr:
• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Werbeagentur:
• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Verkehr:
Fahrschulen:
• Offen, wenn online (zB Fahrschulprüfung)
• Sonst: Geschlossen
Gastronomie im Zug:
• Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr
Garage:
• Offen für den öffentlichen Verkehr
Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
• Offen: Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• Gastro am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• Gastro ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
• Offen
Tankstellen:
• Zulässig da Ausnahmebestimmung
Tankstellen mit Servicestationen:
• Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten
Öffentlicher Verkehr:
• Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr
Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen:
• Offen zur Sicherstellung des Personenverkehrs
Verleih von KFZ:
• Offen, um Mobilitätskette sicherzustellen
Tourismus:
Hotellerie
• Geschlossen: touristische BeherbergungDrive-in der Systemgastronomie:
• Offen für Beherbergung von Monteuren, Arbeitern, Geschäftsreisende
Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Bäder, Kinos):
• Geschlossen
Lieferservice von Gastronomie:
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Reitställe:
• Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege
• Geschlossen: Reitbetrieb
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
• Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da „Ausgangangssperre“ in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie