Am 23.11.2020 wurde ein gemeinsamer Schwerpunkeinsatz der Polizeiinspektion Innsbruck Fremdenpolizei, der Finanzpolizei Tirol und des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl der Regionaldirektion Tirol durchgeführt. Ziel war die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung sowie die Verfolgung damit korrelierender Finanzvergehen. Es wurden auf zwei Baustellen im Bezirk Kitzbühel zwei Moldawier (29 und 35 Jahre alt) und vier Nordmazedonier (32, 35, 39 und 48 Jahre alt) als Trockenbauer auf Baustellen betreten. Die Überprüfungen vor Ort ergaben, dass diese Personen für die Ausübung ihrer Tätigkeit nicht die erforderlichen Bewilligungen hatten und somit illegal aufhältig sowie illegal beschäftigt waren.
Die Männer wurden an die Grenz- und Fremdenpolizeiliche Abteilung wegen Übertretungen nach dem Fremdenpolizeigesetz (unrechtmäßiger Aufenthalt) angezeigt.
Das BFA RD Tirol verhängte über alle sechs Fremden ein Einreiseverbot. Sie wurden aufgefordert, das Bundesgebiet unverzüglich zu verlassen.
Laut aktuellem Ermittlungsstand wurden die sechs Arbeiter von einem 43-jährigen Kroaten beschäftigt, der seinen Firmensitz in Hall i.T. hat. Auf die Firma selbst sind außer dem Gewerbeinhaber keine weiteren Arbeitnehmer gemeldet. Nach Abschluss der Ermittlungen erwarten den Firmenverantwortlichen hohe Verwaltungsstrafen aufgrund der Anzeigen der Finanzpolizei: Die Mindeststrafe bei Verstößen gegen das AuslBG (Ausländerbeschäftigungsgesetz) beträgt hier 2.000.- Euro pro Arbeiter und bei Nichtanmeldung zur Sozialversicherung (ASVG) 726 Euro pro Arbeiter. Dazu kommen noch die entsprechenden Vorschreibungen des Finanzamtes und der ÖGK.