Ein 55-jähriger Österreicher wollte Mitte März 2021 über eine Verkaufsplattform im Internet ein Motorrad zu einem hohen 4-stelligen Eurobetrag erwerben. Er nahm mit dem Verkäufer Kontakt auf und überwies eine Anzahlung in der Höhe eines hohen 3-stelligen Eurobetrages. Es wurde vereinbart, dass der Restbetrag dem Spediteur bei der Zustellung übergeben werde. Die angebliche Spedition nahm in weiterer Folge mit dem Österreicher Kontakt auf und verlangte, dass der Restbetrag auf ein angebliches Treuhandkonto überwiesen werde, damit der Spediteur kein Bargeld übernehmen müsse. Der 55-Jährige überwies daraufhin den offenen Restbetrag auf ein angebliches Konto der Spedition im Ausland. Das Zustelldatum wurde mit 27. März 2021 vereinbart. Nachdem der Käufer keine Lieferung erhielt und in weiterer Folge er weder die angebliche Spedition noch den Verkäufer erreichen konnte, erstattete der Mann die Anzeige bei der Polizei.