15.01.2022 gegen 09:27 Uhr konnten Beamte der Landesverkehrsabteilung Tirol bei einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle auf einem Autobahnparkplatz in Münster feststellen, dass ein von ihnen kontrollierter Sattelanhänger augenscheinlich schwerste technische Mängel aufwies. Die Überprüfung des Sattelanhängers gem. § 58 KFG bei einer Fachwerkstätte bestätigte die Feststellung der Beamten und es konnten insgesamt 40 Übertretungen festgestellt werden. Aufgrund dessen wurde das Kennzeichen des Sattelanhängers vor Ort abgenommen und vom 32-jährigen ukrainischen Lenker eine Sicherheitsleistung im mittleren, vierstelligen Eurobereich eingehoben. Sowohl der Lenker als auch der Zulassungsbesitzer werden an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.