ADVENTVERKEHR 2016
249 Alkoholdelikte und 16 Alkoholunfälle
Deutlich mehr Alkoholunfälle und Alkoholdelikte als im Vorjahr
Wie am Beginn des Advents angekündigt, führte die Tiroler Polizei in den letzten Wochen wiederum verstärkt Alkoholkontrollen durch. Die Kontrollen wurden sowohl im Rahmen des routinemäßigen Streifendienstes als auch in der Form von gezielten bezirks- oder landes-weiten Planquadraten durchgeführt und erstreckten sich auf Landes- und Gemeindestraßen ebenso wie auf Autobahnen. Ziel aller Kontrollen und Informationen war, Alkoholfahrten und Alkoholunfälle möglichst hintanzuhalten. Insgesamt wurden knapp 16000 Alkotests durchgeführt.
Ergebnisse:
Jahr | § 14 FSG (0,5 – 0,79 Promille) | § 5 StVO (0,8 Promille und mehr + Verweigerung | Delikte Gesamt |
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2016 | 75 | 174 | 249 |
2015 | 70 | 140 | 210 |
Die Zahl der Alkoholdelikte ist deutlich gestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem bei den höheren Alkoholisierungen (0,8 Promille und mehr) festzustellen.
Bei der Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden ist ebenfalls ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (von 10 auf 16). Die meisten Alkoholunfälle ereigneten sich in Innsbruck Land (6) und Innsbruck Stadt (5). Lienz verzeichnete 2 Alkoholunfälle, Imst, Kitzbühel und Schwaz je einen.
Einige Unfälle auszugsweise:
- VU mit Pkw in Zirl: Der Lenker mit 1,72 Promille
- VU mit Motorrad in Innsbruck: Der Motorradlenker mit 1,32 Promille.
- VU mit zwei Radfahrern in Innsbruck: Frontalkollision; ein Radfahrer mit 1,54 und der zweite mit 1,26 Promille
- VU mit Pkw in Niederndorf: Der Lenker mit 2,82 Promille
- VU mit Pkw im Ötztal: Die PKW-Lenkerin mit 1,42 Promille
- VU mit Pkw und Radfahrer in Innsbruck: Der Pkw-Lenker mit 1,1 Promille
Planquadrate: Bei einem landesweiten Planquadrat am 10.12. wurden 18 Alkolenker aus dem Verkehr gezogen, bei einem weiteren Großeinsatz am 16.12. waren es insgesamt 8. Bei den Kontrollen wurden durchwegs recht hohe Promillewerte (1 Promille und mehr) festgestellt.
16 Alkoholunfälle und 249 Alkoholfahrten in 4 Wochen sind für die Polizei Grund genug, einmal mehr darauf hinzuweisen, sich der hohen Verantwortung beim Lenken eines Fahrzeuges bewusst zu sein und in diesem Zusammenhang ganz besonders auch die Alkoholbestimmungen zu beachten.
„Nehmen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Konsum von Alkohol NICHT mehr in Betrieb und steigen Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer, auf öffentliche Verkehrsmittel bzw Taxis um. Eine Alkoholfahrt zieht vielfach nicht nur eine Strafe nach sich, sondern hat unter Umständen weitere gravierende Folgen: Regressforderungen von Versicherungen, Nachschulungen, Untersuchungen, Verlust des Arbeitsplatzes etc. Vor allem aber führen Alkoholfahrten bei tödlichen oder gravierenden Verletzungen zu großem Leid bei den Betroffenen.
Die Polizei wird auch in den Weihnachtsfeiertagen, insbesondere bei den verschiedenen Vorsilvesterveranstaltungen und zum Jahreswechsel dem Thema „Alkohol am Steuer“ ein entsprechendes Augenmerk schenken und die intensiven Kontrollen weiter fortsetzen.“