Das erste „Austesten“ seiner neuen Kawasaki hat sich ein 27-Jähriger aus Wörgl/Tirol sicherlich auch anders vorgestellt. Nun ist er vorerst seinen Führerschein und seine
Maschine los, als erste Konsequenz der Ermittlungen gegen ihn wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen.
Hintergrund der Ermittlungen sind „Laserkontrollen“ von Beamten der Polizeiinspektion Kiefersfelden, die am Dienstagabend (03.09.19, zwischen 18.45 Uhr und 19.45 Uhr)
in der Kufsteiner Straße in Kiefersfelden durchgeführt wurden. Gegen 19.35 Uhr wurden die Messbeamten auf einen Motorradfahrer aufmerksam, der seine Maschine auf
Höhe zweier belebter Einkaufsmärkte mit aufheulendem Motor stark beschleunigte und anschließend einen Pkw überholte. Unmittelbar darauf konnte mit dem Handlaser-
messgerät die unglaubliche Geschwindigkeit von 150 km/h gemessen werden. Erlaubt sind in dem innerorts gelegenen Bereich lediglich 50 km/h.
Die erste Reaktion des 27-jährigen Wörglers war, nachdem er mit dem Verstoß konfrontiert wurde, dass er wohl „etwas zu schnell“ gewesen sei. Er habe seine Kawasaki
erst kürzlich erworben, heute zugelassen und wollte sie nur ein „bisschen testen“.
Wegen der erheblichen innerörtlichen Geschwindigkeitsüberschreitung um das „Dreifache“ und dem aufgrund der Gesamtumstände damit verbundenen Verdacht einer Straf-
tat des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“, wurde umgehend mit der Staatsanwaltschaft Rosenheim Kontakt aufgenommen. Von dort wurde dann die sofortige Sicherstellung
des Führerscheins und des Motorrades sowie die Einleitung eines entsprechenden Strafverfahrens gegen den 27-Jährigen angeordnet.
Nach Durchführung aller Maßnahmen konnte der Wörgler anschließend seine Heimreise „zu Fuß“ antreten.
Das Vergehen des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“ nach § 315 d Strafgesetzbuch kann, wie viele vielleicht nicht wissen, auch durch einen „Einzelfahrer“ begangen werden.
Nämlich dann, „wenn man sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche
Geschwindigkeit zu erreichen“.
Erst im Juli 2019 wurde ein Motorradfahrer durch das Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe von 2400.- Euro sowie acht Monaten Fahrerlaubnisentzug rechtskräftig ver-
urteilt, weil er auf der Staatsstraße 2089, im Gemeindebereich von Oberaudorf, mit 172 km/h bei erlaubten 60 km/h angetroffen wurde.