Dem (mittlerweile) 26-jährigen Einheimischen, der sich unmittelbar nach der Tat der Polizei gestellt hat und sich seitdem in Haft befindet, wird zur Last gelegt, am 6.10.2019 um 5.30 Uh in der Früh die fünf Menschen hintereinander erschossen zu haben. Bei den Opfern handelt es sich um seine ehemalige, 19-jährige Lebensgefährtin, deren Vater (59 Jahre), Mutter (51 Jahre) und 23-jährigen Bruder sowie um einen 24-jährigen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin.
Nach den Ermittlungsergebnissen wollte sich der Angeklagte nicht damit abfinden, dass die junge Frau Ende Juli die mehrjährige Beziehung beendet hat. Nachdem er sie in der Nacht zum 6.10.2019 in einem Lokal getroffen und mit ihr diskutiert hat, suchte er gegen 4 Uhr in der Früh das Wohnhaus der Familie auf, um mit seiner Exfreundin zu sprechen. Auf sein Klopfen öffnete deren Vater, der zwar mit ihm eine Zigarette rauchte, ihn aber nicht in´s Haus lies. Der Angeklagte machte sich daraufhin zunächst auf den Weg nach Hause, ging dann aber doch wieder zurück und versuchte erneut mit der 19-jährigen zu spreche. Die junge Frau forderte ihn vor dem Haus auf, sie in Ruhe zu lassen und auch ihr Bruder und ihr Vater dürften den Angeklagten aufgefordert haben, heimzugehen.
Nach seinen Angaben fasste der Angeklagte daraufhin den Entschluss alle zu töten. Er fuhr nach Hause, öffnete den Safe seines im Ausland aufhältigen Bruders und nahm daraus eine Pistole samt Munition. Mit der Pistole, zwei vollen Magazinen und einem Baseballschläger fuhr er mit seinem PKW wieder zum Haus seiner ehemaligen Freundin.
Als der 59-jährige die Tür öffnete, schoss ihm der Angeklagte sofort zweimal in den Kopf. Daraufhin tötete er den im Bett liegenden Bruder mit fünf Schüssen in Kopf Rumpf und Gliedmaßen. Anschließend begab er sich zum Elternschlafzimmer und schoss der 51-jährigen in den Kopf, als sie gerade die Tür öffnete. Danach begab er sich über einen Balkon zu der im Obergeschoß gelegenen Wohnung seiner Exfreundin und schlug die Glasscheibe der Balkontür mit dem mitgeführten Baseballschläger ein. Als ihm die junge Frau entgegenkam, versetzte er ihr zwei Kopfschüsse. Dann erschoss er den 24-jährigen, der gerade im Begriff war, über das Stiegenhaus zu flüchten, mit drei Schüssen, einmal in die linke Hand und zweimal in den Kopf.
Danach fuhr der Angeklagte zur Polizeiinspektion Kitzbühel und stellte sich um 5.55 Uhr: Er übergab die Tatwaffe und teilte mit, das er soeben fünf Menschen erschossen habe.
Die geständige Verantwortung des Angeklagten wurde durch die kriminalpolizeilichen Untersuchungen, insbesondere durch die Spurenauswertungen bestätigt.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Demnach war der Angeklagte allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig.
Die Anklage kann noch binnen 14 Tagen beeinsprucht werden. Ein Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht wurde daher noch nicht anberaumt. Dem Angeklagten droht eine bis zu lebenslange Freiheitsstrafe.
Weiterführender Bericht:
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